AGB
1. Geltung, Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen der Werbeagentur Daniela Mayr (nachfolgend „Agentur“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sind (B2B).
1.1 Daniela Mayr erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Daniela Mayr schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Daniela Mayr bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall von Regelungslücken gelten jene rechtlichen Vorschriften des dispositiven österreichischen Rechts als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen.1.5 Die Angebote von Daniela Mayr sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Daniela Mayr. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Daniela Mayr. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Daniela Mayr.
2.2 Alle Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und beim Kunden freizugeben.
2.3 Der Kunde wird Daniela Mayr zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Daniela Mayr wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Daniela Mayr haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Daniela Mayr wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Daniela Mayr schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Daniela Mayr ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Daniela Mayr wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit Daniela Mayr notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte in Auftrag gibt, gelten diese Dritten nicht als Erfüllungsgehilfen von Daniela Mayr. Beauftragt Daniela Mayr Dritte zur Leistungserbringung im eigenen Namen (Subunternehmer), so haftet Daniela Mayr für deren Verschulden nach § 1313a ABGB. Die Haftung für Schäden, die durch solche Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird jedoch im gesetzlich zulässigen Rahmen für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von Daniela Mayr schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Daniela Mayr aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Daniela Mayr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Liefer- oder Leistungsverzugs ist erst zulässig, nachdem der Kunde Daniela Mayr schriftlich eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Nachfrist zur Leistungserbringung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Daniela Mayr ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Daniela Mayr weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Daniela Mayr eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Daniela Mayr fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Daniela Mayr für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Daniela Mayr ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Daniela Mayr berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als umsatzsteuerbefreites Honorar aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Daniela Mayr für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen von Daniela Mayr, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle erwachsenden Barauslagen von Daniela Mayr sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge von Daniela Mayr sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Daniela Mayr schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird Daniela Mayr den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten von Daniela Mayr, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Daniela Mayr das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Daniela Mayr zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Daniela Mayr gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Daniela Mayr.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Daniela Mayr die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Daniela Mayr sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Daniela Mayr nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Daniela Mayr aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Daniela Mayr schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen von Daniela Mayr, einschließlich jener aus Präsentationen, Websiteentwürfen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Varianten und Entwurfsoriginale im Eigentum von Daniela Mayr und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars (bzw. nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen und erfolgreicher Übergabe/Inhaberwechsel des Squarespace-Kontos auf den Kunden) das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Daniela Mayr, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Daniela Mayr und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen von Daniela Mayr, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ist die Zustimmung von Daniela Mayr erforderlich. Dafür steht Daniela Mayr und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen von Daniela Mayr bzw. von Werbemitteln, für die, die von Daniela Mayr konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Daniela Mayr notwendig.
8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Daniela Mayr im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
9. Kennzeichnung
9.1 Daniela Mayr ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Daniela Mayr und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Daniela Mayr ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Daniela Mayr, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Daniela Mayr zu. Daniela Mayr wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde von Daniela Mayr alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Daniela Mayr ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Daniela Mayr mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Daniela Mayr haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Daniela Mayr gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Daniela Mayr für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung von Daniela Mayr für Ansprüche, die auf Grund der von Daniela Mayr erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Daniela Mayr der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für Daniela Mayr nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Daniela Mayr nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Daniela Mayr diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Daniela Mayr. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12. Datenschutz und Werbeeinwilligung
12.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daniela Mayr die vom Kunden bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten) zum Zweck der Vertragserfüllung, der vorvertraglichen Maßnahmen sowie zur Kundenbetreuung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Nähere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
12.2 Der Kunde erteilt gemäß § 174 TKG 2021 seine ausdrückliche Einwilligung dazu, von Daniela Mayr elektronische Post (z.B. E-Mails, Newsletter) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Daniela Mayr und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Daniela Mayr. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Daniela Mayr die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich zwischen Daniela Mayr und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Daniela Mayr (4671 Aichkirchen) sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart. Ungeachtet dessen ist Daniela Mayr berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.